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Lieferkettengesetz | LkSG

Unternehmens- beratung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das neue Gesetz betrifft nicht nur Unternehmen der Gruppe 1 mit mehr als 3000 Mitarbeiter und der Gruppe 2 mit mehr als 1000 Mitarbeiter - sondern indirekt jeden Zulieferer

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat viele Namen. Eigentlich heißt es Sorgfaltspflichtengesetz, es wird aber auch gerne abgekürzt als Lieferkettengesetz bezeichnet.

Was sind die Ziele des Lieferkettengesetzes?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll  der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und des Umweltschutzes dienen, indem es  Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen festlegt. Kernelement sich die Umsetzung der Sorgfaltspflichten für die Unternehmen.
Die Anforderungen sind  international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard  ("due diligence standard") der VN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Aktionsplan basiert.

Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Das Lieferkettengesetz gilt zu zwei Terminen für zwei Gruppen von Unternehmen:

  • ab dem 01. Januar 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter (Gruppe A)
  • ab dem 01. Januar 2024 für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter (Gruppe B)
  • Unternehmenssitz in Deutschland

Hierzu beachte aber, wer noch betroffen sein kann!

Wie ist die Zeitschiene zur Umsetzung des Lieferkettengesetz?

Das Gesetz ist am 01.01.2023 für die Gruppe 1 Unternehmen ohne Übergangsfrist umzusetzen. Das bedeutet, dass der erste Jahresbericht je nach Geschäftsjahr erstmalig im April 2024 vorgelegt werden muss.

LkSG - wer sollte sich neben Gruppe A und B Unternehmen auch betroffen fühlen?

Leider muss man sagen, dass fast jedes Unternehmen betroffen ist - auch wenn es die Schwellenwerte der 3.000 oder 1.000 Mitarbeiter gar nicht erreicht.

Warum ist das so? Weil die Gruppe A und B Unternehmen die Anforderungen in die Lieferkette weiterreichen. Und mit diesem Prozess werden von den Lieferanten die Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes abgefordert, um als Gruppe A oder B Unternehmen aus der Haftung zu kommen!

Das mussten bereits einige Unternehmen erfahren, indem sie eine Aufforderung zur Darstellung ihrer Umsetzung der Anforderungen des LkSG von ihren großen Kunden erhalten hatten - obwohl sie ein kleineres Mittelstandunternehmen sind. Viele Unternehmen meinen nicht von dem Lieferkettengesetz betroffen zu sein und sind dann überrascht, dass auch sie selbst die Anforderungen nachweisen müssen. Zulieferer, die über keine einschlägigen Zertifizierungen verfügen,  müssen dem einkaufenden Unternehmen durch Selbstauskunft oder Audits  bestätigen, dass sie dem LkSG genügen. Oder die Unternehmen werden im Rahmen von Ausschreibungen - auf welche sie sich bewerben -  mit einen Fragebogen Prozess neuerdings konfrontiert, wo die Nachweise zu den Anforderungen 1:1 abgefordert werden. Egal ob es ein Unternehmen mit 10 Mitarbeiter, 100 oder unter 1000 Mitarbeiter ist!

Es werden fast alle Unternehmen Bestandteil einer Lieferkette sein - und somit betroffen sein

Sorgfaltspflichten §3 LkSG

Was sind die Anforderungen des Lieferkettengesetz - was ist umzusetzen?

Das Lieferkettengesetz fordert die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach §3 LkSG. Diese umfassen neun Anforderungen.
Dies ist aber noch nicht alles - in vielen §§ werden Anforderungen festgelegt. So sind zum Beispiel Schulungen im eigenen Geschäftsbereich als auch bei den unmittelbaren Zulieferern durchzuführen. Prozesse und Verfahren sind zu installieren und umfassende Berichtspflichten im Rahmen der Kommunikation sind umzusetzen.

Wichtig sind auch die Anforderungen im Bereich des Audit- und Kontrollmanagement.

Welche Lösungen gibt es für die Anforderungen zum Lieferkettengesetz?

Am Markt verfügbar sind derzeit hauptsächlich IT-Lösungen zur Bearbeitung der geforderten Risikoanalysen nach dem Lieferkettengesetz. Dies ist aber nur ein (wenn auch wichtiger) Bereich der geforderten Umsetzungen. Hier darf nicht vergessen werden, dass zuerst eine für das Unternehmen richtiges Risikomanagement LkSG aufgebaut werden muss. Die Ausarbeitung der Methodik erfordert einen sehr hohen Aufwand.
Je nach Umfang bzw. Anzahl von Zulieferern macht es dann Sinn die Risikoanalysen mittels Software Unterstützung durchzuführen. Es gibt aber auch Anwendungsfälle wo dies nicht unbedingt notwendig ist.

Menschenrechtsbeauftragter

Das Lieferkettengesetz empfielt einen Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen einzusetzen. Dieser hat die Aufgabe die Umsetzung des Gesetzes für das Unternehmen zu überwachen und teilweise Aufgaben wie Schulungen etc. umzusetzen. Diese Postion soll die Umsetzung des Risikomanagement für die Lieferkette verantwortlich überwachen.
Die Postion ist mit der eines Datenschutzbeauftragten zu vergleichen. Sie kann intern oder extern besetzt werden.

Ein wenig Statistik (Zahlen - Daten - Fakten) zum Lieferkettengesetz!

Das Lieferkettengesetz betrifft in der Gruppe 1: 3.000+ Mitarbeiter ca. 900 Unternehmen und in der Gruppe 2: 1.000+ Mitarbeiter ca. 4.800 Unternehmen.

Laut einer Analyse des DIHK hatten
  • 60 Prozent der direkt vom Gesetz betroffenen Unternehmen  nach  eigenen Angaben bereits Anfragen zu menschenrechts- und umweltbezogenen  Risiken in ihrer Lieferkette,
  • 90 Prozent der Betriebe berichten von  entsprechenden Kontakten zu Auftraggebern oder Kunden,
  • Bei einem Fünftel  der Unternehmen kamen die Nachfragen ausschließlich oder zusätzlich von  Lieferanten,
  • bei 13 Prozent kamen sie von Banken.

Auch bei den nicht  direkt betroffenen Betrieben mit 250 bis 999 Mitarbeitern verzeichnete  mehr als die Hälfe entsprechende Anfragen. Selbst bei den Betrieben mit  weniger als 250 Beschäftigten waren es immer noch 39 Prozent.

Wer ist für die Überwachung zuständig

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft die Einhaltung des Gesetzes. Derzeit werden allein für die Umsetzung der Prüfungen zum Lieferkettengesetz zwei neue Standorte aufgebaut. Die Behörde kontrolliert die Jahresberichte zum LkSG der Unternehmen und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

Lieferkettengesetz - welche Strafen sind möglich?

Das Gesetz sieht keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen oder Entschädigungen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor. Dafür drohen Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, Bußgelder von bis zu 2 % des Umsatzes. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften sollen jedoch künftig die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor Gericht zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt.

Gibt es ein Lieferkettengesetz in anderen Ländern?

Es gibt vergleichbare Gesetze in Frankreich (2017), Großbritannien (2015) und den Niederlanden (2019). In neun weiteren Ländern der EU sind entsprechende Gesetzesinitiativen geplant. Die Anforderungen unterscheiden sich jedoch zum deutschen Lieferkettengesetz.
Wie sieht es mit einem EU-Lieferkettengesetz aus?
Alle 27 EU-Staaten haben 2021 einen Legislativvorschlag zu Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der Lieferkette verabschiedet. Man geht davon aus, dass das entsprechende Gesetz 2023 verabschiedet wird. Damit werden noch weitreichendere Anforderungen auf die Unternehmen zu kommen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes in der EU müssen die Mitgliedstaaten diese wie folgt umsetzen:

  • Innerhalb von 2 Jahren bis 2025 für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von 150 Mio.
  • Innerhalb von 4 Jahren bis 2027 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Mio.

Teilweise wurde schon die 50+ Mitarbeiter Schwelle diskutiert - für bestimmte risikoreiche Branchen.

Umsetzung der Anforderungen zum Lieferkettengesetz - wie können wir Ihnen helfen?

Sie haben bereits ein Lieferkettengesetz Projekt gestartet? Und Sie würden es gerne von externer Seite überprüfen lassen - hierzu bieten wir eine "Projektbegleitende Prüfung" an. Hierfür haben wir spezielle Prüfungskataloge entwickelt. Wir bewerten Ihren Lösungsansatz und arbeiten mit Ihnen gemeinsam mögliche Verbesserungen heraus.
Sie haben noch gar nicht gestartet und wollen ein Lösungspaket? Hier können wir Ihnen helfen! Kommen Sie auf uns zu und wir stellen Ihnen unsere Komplett-Lösung vor. Egal ob Sie ein Gruppe A oder Gruppe B oder ein unmittelbarer oder mittelbarer Lieferant in der Lieferkette sind, der ausserhalb der Gruppe angeprochen wurde. Wir haben Lösungen für alle Gruppen.

Sie suchen einen externen Menschenrechtsbeauftragten - wir stellen Ihnen diese Funktion extern zur Verfügung.
Suchen Sie weitere Antworten auf Ihre dringende Fragen zum Lieferkettengesetz? Antworten hierzu:

  • Wo gibt es einen Download für das Lieferkettengesetz  in Deutsch?
  • Wo gibt es einen Download für das Lieferkettengesetz in Englisch?
  • Wo gibt es mehr ZDF (Zahlen, Daten Fakten) zum Lieferkettengesetz?
  • Wo kann ich Unterstützung zur Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes erhalten?
  • Wo finde ich Hilfestellung zu einer Projektierung in meinem Unternehmen?
  • Wieviel wird mich so ein Projekt an internem und externem Aufwand kosten?
  • Ich habe keine Kompetenz und benötige aber einen externen Menschenrechtsbeauftragten - woher kann ich externe Unterstützung bekommen?

Ich bin ein kleines Unternehmen (KMU) und benötige auch eine Lösung, da ich eine Aufforderung bekommen habe - wer kann mir pragmatisch und schnell helfen?

Haben Sie eine Frage mit "Ja" beantwortet? Dann klicken Sie hier und finden Sie Lösungen!

-- Hier gehts zu weiteren Informationen und Downloads --

Umsetzungspflicht beginnt am 01. Januar 2023
- hierfür bleiben noch wenige Tage -
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